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Erweiterungsstudium Informatik / Informationstechnische Grundbildung
(Realschule)


 

 

7.2.3  Informatik/Informationstechnische Grundbildung 

§56 Ziele, Inhalte und Aufbau

(1) Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsstudium Informatik/Informationstechnische Grundbildung beträgt zwei Semester mit einer Richtstundenzahl von 22 SWS.

(2) Ziele des Studiums

Das Studium soll den Studierenden unter anderem qualifizieren

- Grundkenntnisse der Informatik und der Datenverarbeitung im Unterricht der Realschule zu vermitteln, 
- bei der Beschaffung, Installation und Wartung von Anlagen zur Informationstechnik an der Schule mitwirken zu können, 

- bezüglich des Einsatzes von Computern, Netzwerken und Multimediaanwendungen an der Schule als Berater zu wirken, 
- den Computer als Werkzeug im Fachunterricht einzusetzen. 

(3) Inhalte und Aufbau

Das Studium berücksichtigt insbesondere folgende Bereiche:

- Computer als Werkzeug, Computer als Unterrichtsmedium, 
- Integration von Elementen der Datenverarbeitung/Informatik in den Mathematikunterricht und den Unterricht anderer Fächer,
- Einsatz des Computers in Arbeitsgemeinschaften,
- Bedeutung von Computern in der Gesellschaft. 
   

1. Fachliche Grundlagen

(a) Informatik I und II 4 SWS
(b) Programmierübungen I 2 SWS
(c) Zwei Veranstaltung aus der Angewandten Informatik
     (z.B. Tabellenkalkulation, Datenbanksysteme,
     Publishing, graphische Datenverarbeitung, )
 

4 SWS

(d) Eine Veranstaltung zur Installation und Wartung von informationstechnischen Anlagen an der Schule.
2 SWS
(e) Zwei weitere Veranstaltung aus den Gebieten

Praktische Informatik 
     z.B. Programmiersprachen (Programmierübungen II), 
     Objektorientierte Programmierung, 
     Autorensysteme, 
     Methoden der Programmentwicklung

     Simulation, IuK-Techniken in der Schule, 
     Anwendungen in den Wissenschaften
Technische Informatik
     z.B. Messen und Steuern, Mikroprozessoren 
Theoretische Informatik
Informatik und Gesellschaft

4 SWS
2. Fachdidaktik

Drei didaktische Veranstaltungen zum Einsatz von IuK Techniken in der Schule, davon muß eine auf das Schulpraktikum bezogen sein,
     z.B. Einsatz von IuK-Techniken im Fachunterricht,
     Einsatz von IuK-Techniken in Projekten,
     Arbeiten mit dem Internet,
     Taschenrechner und Taschencomputer


 
 
 


 

6 SWS

 

 

22 SWS
3. Schulpraxis

Unterrichtspraktikum im Umfang eines Tagespraktikums oder eine andere geeignete Form eines auf die Schule bezogenen Praktikums oder Projektes (z.B. Projekte mit Beteiligungen von Schülerinnen und Schülern)

4. Aufbau des Studiums 

Es wird empfohlen, das Studium im Wintersemester zu beginnen und wie folgt aufzubauen:

Wintersemester  (1.Semester)

Informatik I
Programmierübungen I
Datenbanksysteme oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr. 1.c)
Netzwerke oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr. 1.d)
Veranstaltung zur Schulpraxis nach Abs.3 Nr. 2
Weitere Veranstaltung nach Abs.3 Nr. 2 
Schulpraxis

Sommersemester  (2.Semester)

Informatik II 
Programmierübungen II oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr.1 e)
Tabellenkalkulation oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr.1 c)
Methoden der Programmentwicklung oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr.1 e) 
Software im Mathematikunterricht oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr.2

Für die Reihenfolge des Besuchs der Veranstaltungen ist zu beachten:

- die meisten Veranstaltungen werden nur im zweisemestrigen Turnus angeboten, 
- Informatik II baut auf Informatik I auf,
- die Schulpraxis wird nur im WS angeboten.

 

§57 Leistungsnachweise und Prüfung

(1) Leistungsnachweise

1. Ein Seminarschein,

2. Ein Hauptseminarschein über eine fachwissenschaftliche Veranstaltung und ein Hauptseminarschein über eine fachdidaktische Veranstaltung,

3. Teilnahme an einer auf die Schulpraxis bezogenen Veranstaltung.

(2) Prüfung

Das Studium wird mit einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer abgeschlossen.