6.2.5
Informatik/Datenverarbeitung
§92 Ziele, Inhalte und Aufbau
(1) Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit für das
Erweiterungsstudium Informatik/Datenverarbeitung beträgt zwei Semester mit einer
Richtstundenzahl von 22 SWS.
(2) Ziele des Studiums
Das Studium soll den Studierenden unter anderem
qualifizieren
- Grundkenntnisse der Informatik und der
Datenverarbeitung im Unterricht der Grund- und Hauptschule zu vermitteln,
- bei der Beschaffung, Installation und Wartung von Anlagen zur Informationstechnik an der
Schule mitwirken zu können,
- bezüglich des Einsatzes von Computern,
Netzwerken und Multimediaanwendungen an der Schule als Berater zu wirken,
- den Computer als Werkzeug im Fachunterricht
einzusetzen.
Das Studium berücksichtigt insbesondere
folgende Bereiche:
- Computer als Werkzeug, Computer als
Unterrichtsmedium,
- Integration von Elementen der
Datenverarbeitung/Informatik in den Mathematikunterricht und den Unterricht anderer
Fächer,
- Einsatz des Computers in Arbeitsgemeinschaften,
- Bedeutung von Computern in der
Gesellschaft.
(3) Inhalte und Aufbau
1. Fachliche Grundlagen
Datenverarbeitung/Informatik |
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| (a) Informatik I und II |
4 SWS |
| (b) Programmierübungen I |
2 SWS |
(c) Zwei Veranstaltung aus der
Angewandten Informatik
(z.B. Tabellenkalkulation, Datenbanksysteme,
Publishing, graphische Datenverarbeitung, )
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4 SWS |
| (d) Eine Veranstaltung zur
Installation und Wartung von informationstechnischen
Anlagen an der Schule. |
2 SWS |
(e) Zwei weitere Veranstaltung
aus den Gebieten
Praktische Informatik
z.B. Programmiersprachen (Programmierübungen II),
Objektorientierte Programmierung,
Autorensysteme,
Methoden der Programmentwicklung
Simulation, IuK-Techniken in der Schule,
Anwendungen in den Wissenschaften
Technische Informatik
z.B. Messen und Steuern, Mikroprozessoren
Theoretische Informatik
Informatik und Gesellschaft
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4 SWS |
| 2. Fachdidaktik
Datenverarbeitung/Informatik
Drei didaktische Veranstaltungen zum Einsatz von IuK
Techniken in der Schule, davon muß eine auf das Schulpraktikum bezogen sein,
z.B. Einsatz von IuK-Techniken im Fachunterricht,
Einsatz von IuK-Techniken in Projekten,
Arbeiten mit dem Internet,
Taschenrechner und Taschencomputer
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6 SWS |
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22 SWS |
| 3. Schulpraxis
Unterrichtspraktikum im Umfang eines Tagespraktikums oder
eine andere geeignete Form eines auf die Schule bezogenen Praktikums oder Projektes (z.B.
Projekte mit Beteiligungen von Schülern)
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| 4. Aufbau des Studiums
Es wird empfohlen, das Studium im Wintersemester zu
beginnen und wie folgt aufzubauen:
Wintersemester (1.Semester)
Informatik I
Programmierübungen I
Datenbanksysteme oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3
Nr. 1.c)
Netzwerke oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3 Nr. 1.d)
Veranstaltung zur Schulpraxis nach Abs.3 Nr. 2
Weitere Veranstaltung nach Abs.3 Nr. 2
Schulpraxis
Sommersemester (2.Semester)
Informatik II
Programmierübungen II oder eine andere Veranstaltung nach
Abs.3 Nr.1 e)
Tabellenkalkulation oder eine andere Veranstaltung nach Abs.3
Nr.1 c)
Methoden der Programmentwicklung oder eine andere
Veranstaltung nach Abs.3 Nr.1 e)
Software im Mathematikunterricht oder eine andere
Veranstaltung nach Abs.3 Nr.2
Für die Reihenfolge der Veranstaltungen ist zu beachten:
- die meisten Veranstaltungen werden nur im
zweisemestrigen Turnus angeboten,
- Informatik II baut auf Informatik I auf,
- die Schulpraxis wird nur im WS angeboten.
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§93 Leistungsnachweise und
Prüfung
(1) Leistungsnachweise
1. Ein Seminarschein,
2. Ein Hauptseminarschein über eine
fachwissenschaftliche Veranstaltung und ein Hauptseminarschein über eine fachdidaktische
Veranstaltung,
3. Teilnahme an einer auf die Schulpraxis
bezogenen Veranstaltung.
(2) Prüfung
Das Studium wird mit einer mündlichen Prüfung von etwa
30 Minuten Dauer abgeschlossen.
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